Die gesetzlichen Krankenkassen sind vom Gesetzgeber dazu angehalten, einen gewissen Prozentsatz der Zahnersatz- (ZE) und Parodontal-Pläne (PAR) begutachten zu lassen. Das Gutachterwesen stellt damit eine alltägliche Qualitätskontrollinstanz dar, die jedes funktionierende Gesundheitssystem benötigt.
Dr. Philipp Eberl ist seit Juli 2026 einvernehmlich bestellter Gutachter. In dieser Funktion erstellt er ausschließlich Gutachten für die gesetzlichen Krankenkassen. Er übt keine weitere gutachterliche Funktion aus. Eine direkte Beauftragung durch Patientinnen und Patienten (beispielsweise für Privatgutachten) ist daher nicht möglich.
Ablauf von ZE-Planungs- und PAR-Gutachten
Ihre Praxis wird von der zuständigen Krankenkasse darüber informiert, dass wir mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt wurden. Um die gesetzlichen Fristen für Ihre Patientinnen und Patienten wahren zu können, ist es sehr hilfreich, wenn Sie zeitnah aktiv werden.
Bitte stellen Sie uns die vorliegende Röntgendiagnostik sowie Ihre Planungsmodelle zur Verfügung:
Digitale Dokumente:
Senden Sie diese bitte datenschutzkonform per KIM an: eberl@tm.kim.telematik
Große Dateimengen (z. B. Scans):
Hierfür bitten wir um die Nutzung von Cryptshare, welches die KZVB für diesen Zweck zur Verfügung stellt.
Analoge Dokumente & Modelle:
Bitte senden Sie diese postalisch an:
Dr. Philipp Eberl
Sedelfeldberg 31
86316 Friedberg
Ihr Weg zum Gutachtertermin
Ihre gesetzliche Krankenkasse informiert Sie schriftlich darüber, falls Sie sich bei uns zur Begutachtung vorstellen sollen. Gerne können Sie sich nach Erhalt des Schreibens kurz telefonisch bei uns melden, um Ihre Kontaktdaten mit uns abzugleichen.
Bitte beachten Sie für den weiteren Ablauf:
Terminvereinbarung: Wir können Ihren Gutachtertermin erst vereinbaren, wenn uns die Unterlagen Ihres behandelnden
Zahnarztes vorliegen. Sobald dies der Fall ist, melden wir uns proaktiv bei Ihnen.
Auskunft & Ergebnisse: Über den Inhalt und das finale Ergebnis des Gutachtens informiert Sie ausschließlich Ihre
Krankenkasse.
Untersuchungsumfang: Wir können bei der Begutachtung im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen ausschließlich auf deren
spezifische Fragestellungen eingehen. Eine allgemeine zahnärztliche Beratung oder Behandlung findet bei diesem Termin nicht statt.
Ein wichtiger Hinweis zu abgelehnten Behandlungsplänen:
Sollte Ihre gesetzliche Krankenkasse im Anschluss an ein Gutachten einen Behandlungsplan ablehnen, bedeutet dies nicht zwingend, dass Ihre geplante Behandlung nicht notwendig sei. Ein Plan muss
beispielsweise auch dann formal abgelehnt werden, wenn sich beim Ausfüllen der Anträge ein kleiner Fehler eingeschlichen hat.
Die Begutachtung dient in erster Linie der Sicherstellung formeller und qualitativer Richtlinien. In einer Vielzahl von Fällen ist die Korrektur der Planung letztlich eine reine Formalität und erfordert häufig gar keine Anpassung des medizinischen Vorgehens. Ihr Hauszahnarzt bespricht die weiteren Schritte nach dem Gutachten mit Sicherheit gerne mit Ihnen.
Zahnarztpraxis Dr. Eberl
Sedelfeldberg 31
86316 Friedberg/Stätzling
Tel.: +49 821 781400+49 821 781400
Mo, Mi 08:00–14:30 | Di, Do 12:30–19:00 | Fr 08:00–12:30
Zahnärztlicher Notdienst: Außerhalb der Sprechzeiten finden Sie Hilfe unter www.notdienst-zahn.de
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