HERZLICH WILLKOMMEN IN IHRER ZAHNARZTPRAXIS DR. EBERL

MIT HERZ, HAND UND VERSTAND - WIR SIND FÜR SIE DA!

Unser Service für Sie

Recall-Service

Unser Recall-Service erinnert Sie zuverlässig an Ihre Vorsorgeuntersuchungen, Professionellen Zahnreinigungen oder anstehende Termine. Um daran teilzunehmen, sprechen Sie uns einfach bei Ihrem nächsten Besuch darauf an.

Eigenes Praxislabor

Damit wir Ihnen hochwertigen Zahnersatz (Inlays, Teilkronen, Kronen, Brücken, Prothesen) anbieten können, haben wir in unsere Praxis ein eigenes zahntechnisches Labor integriert. Das ist für Sie von Vorteil, denn so können wir Ihre Wünsche schnell und individuell direkt in unserer Praxis umsetzen. Da somit auch eventuell anfallende Reparaturarbeiten am Zahnersatz zügig ausgeführt werden können, genießen Sie ein großes Stück Sicherheit in Bezug auf gesunde und schöne Zähne.

Hausbesuche

Wir bieten Hausbesuche für Patienten an, denen der Weg in die Praxis aufgrund ihres körperlichen Zustandes schwer fällt. Hausbesuche eignen sich insbesondere für die regelmäßige Kontrolluntersuchung, Prothesenanpassungen und ähnliches. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass größere Eingriffe oder Behandlungen die Röntgenbefunde benötigen nicht im häuslichen Umfeld durchgeführt werden können. Unser Team berät Sie gerne, ob und inwieweit eine häuslich ambulante Therapie bei Ihnen möglich ist.

Zahnärztlicher Notdienst

Den zahnärztlichen Notdienst gibt es in Bayern an allen Wochenenden, Feier- und Brückentagen rund um die Uhr. HIER finden Sie den heutigen Not- und Bereitschaftsdienst in Ihrer Nähe.

Ihr Bonusheft                                         
Gesetzlich versicherte Patienten bekommen von ihrer Krankenkasse mehr Zuschüsse für Zahn­ersatz, wenn sie mindestens einmal jährlich zur zahn­­ärzt­lichen Vorsorge­unter­suchung gehen. Bei Jugendlichen von 12 bis 18 Jahren muss die zah­närzt­liche Vorsorgeuntersuchung bzw. Individualprophylaxe zweimal jährlich nach­gewiesen werden. Das Bonusheft gibt es kostenlos in jeder Praxis. In ihm wird die regel­­mäßige zahn­ärztliche Kontrolle dokumentiert. Zuschüsse werden nur bezahlt, wenn das Bonusheft lückenlos geführt ist. Nach 5 Jahren ergibt sich ein Bonus von 20 Prozent, nach 10 Jahren ein Bonus von 30 Prozent. Um an den Zuschuss zu kommen, reichen Sie Ihr Bonusheft einfach zusammen mit Ihrem Kostenvoranschlag bei Ihrer gesetzlichen Versicherung ein.

Heil- und Kostenplan                          
Sobald eine Zahnersatzbehandlung notwendig wird, muss ein Heil- und Kostenplan (HKP) erstellt werden. Darin werden der aktuelle Befund und die mit Ihnen zusammen geplante Behandlung nach Umfang und Kosten beschrieben. Um die Kosten für Sie so trans­parent wie möglich zu machen, holen wir in aller Regel auch einen Kosten­voranschlag des zahntech­nischen Labors ein. Bei gesetzlich Versicherten wird weiterhin auf der Grundlage des bei der Untersuchung festgestellten Gesamtbefundes die Höhe des anzusetzenden Fest­zuschuss der Krankenkasse ermittelt. Die Art und Weise der durch­ge­führten Behandlung hat dabei keinerlei Einfluss auf die Höhe der Leistungs­ansprüche, da die Fest­zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen befundorientiert sind.

Den HKP reichen Sie bitte vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse, bzw. privaten Versicherung ein. Sind Sie gesetzlich versichert, legen Sie bitte das Bonusheft dazu. Ist der Heil- und Kostenplan von der Krankenkasse bewilligt – und damit Ihr gesetzlich vorgeschriebener Kassenzuschuss – kann die Behandlung beginnen. Zur besseren Verständlichkeit des Heil- und Kostenplans bitte hier klicken.

Teilzahlungsmöglichkeit

Die gesetzliche Krankenversicherung sichert Ihnen eine „ausreichende“, „zweckmäßige“ und „wirtschaftliche“ Versorgung („Kassenzahnmedizin“) zu. Für gute und zeitgemäße Zahnmedizin mit langzeitig hohen Erfolgsquoten sind allerdings moderne Werkstoffe, Therapieansätze und Behandlungsschritte erforderlich, die die gesetzlichen Krankenversicherungen nur zu einem gewissen Teil oder gar nicht übernehmen. Wenn gesetzlich krankenversicherte Patienten diese Maßnahmen wünschen, müssen sie die Kosten dafür selbst tragen oder an ihre Zahnzusatzversicherung weiterreichen. Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die notwendigen Maßnahmen in der Regel ganz oder zu einem sehr großen Teil. Falls für eine Behandlung Zuzahlungen nach den Vorgaben der zahnärztlichen Gebührenordnung anfallen, werden Sie vor Behandlungsbeginn von uns über die zu erwartenden Kosten aufgeklärt. Es ist bei uns möglich eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Sprechen Sie uns einfach an.

Informationen der Bayerischen Landeszahnärztekammer

Zu den Themen Zahngesundheit, Mundhygiene, zahnärztliche Behandlungen, Rechnungsstellung, etcetera finden Sie HIER wichtige Informationen der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK).

Kontakt

 

Zahnarztpraxis Dr. Eberl

Sedelfeldberg 31

86316 Friedberg/Stätzling

 

Tel.: +49 821 781400+49 821 781400

 

Anfahrt und Parkplätze

Termine nach Vereinbarung

 

Montag, Mittwoch, Freitag

08.00 - 14.30

 

Dienstag, Donnerstag

12.30 - 19.00

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