Patientenservice: Digitaler Workflow und Online-Terminvergabe

Kurze Wartezeiten und entspannte Besuche in unserer Praxis in Stätzling

Unser Service für Sie

Online-Terminvergabe - Bequem und rund um die Uhr

Für Ihre Flexibilität bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Termin jederzeit online zu buchen – ganz bequem über unsere Website. So können Sie Ihren Zahnarzttermin nach Ihrem Zeitplan vereinbaren, ohne lange Wartezeiten am Telefon. Einfach Termin auswählen, Wunschzeit eintragen und den Besuch bei uns im Handumdrehen sichern – ganz ohne Stress!

Kurze Wartezeiten durch optimale Terminplanung

Dank unserer effizienten Terminorganisation und dem Modell einer Bestellpraxis können wir in der Regel kurze Wartezeiten garantieren. Alle Termine werden im Voraus vergeben, sodass Sie in der Regel zu Ihrer vereinbarten Uhrzeit behandelt werden können. In unserem Wartezimmer sorgen wir mit Zeitschriften, Büchern und einem informativen Patientenbildschirm dafür, dass Sie sich entspannt zurücklehnen können, während Sie auf Ihre Behandlung warten. So wird Ihr Besuch bei uns so angenehm wie möglich!

Für unserer kleinen Patienten - Spielen, Staunen, Entdecken

Damit sich Kinder bei uns wohlfühlen, haben wir in unserer Praxis einen liebevoll gestalteten Spieltisch mit Eisenbahnwelt, an dem kleine Lokführer ihre Runden drehen können. Außerdem gibt es einen Maltisch mit bunten Stiften und Büchern, damit die Wartezeit wie im Flug vergeht. Und nach der Behandlung wartet als kleine Belohnung eine gut gefüllte Schatzkiste – hier darf sich jedes Kind etwas aussuchen. So wird der Zahnarztbesuch zum positiven Erlebnis!

Digitaler Workflow - Schnell und präzise

In unserer Zahnarztpraxis setzen wir auf einen digitalen Workflow – und das bedeutet für Sie: keine unangenehmen Abdruckmassen mehr im Mund. Stattdessen nutzen wir einen kleinen, hochmodernen Intraoralscanner direkt im Behandlungszimmer. In Sekundenschnelle erstellt der Scanner ein präzises 3D-Bild Ihres Gebisses. Sie können das Ergebnis sofort auf einem Bildschirm sehen. So verstehen Sie besser, was wir planen und behandeln.

Eigenes Praxislabor - Qualität direkt vor Ort

Für Ihren hochwertigen Zahnersatz – wie Inlays, Teilkronen, Kronen, Brücken oder Prothesen – haben wir ein eigenes zahntechnisches Labor direkt in unserer Praxis. Das bedeutet für Sie: Ihre Wünsche werden schnell und individuell umgesetzt, ohne lange Wartezeiten. Auch Reparaturen am Zahnersatz erledigen wir zügig vor Ort – so genießen Sie die Sicherheit gesunder und schöner Zähne, ganz unkompliziert!

Klimatisierung und Ventilation - Komfortabel und frisch

Für Ihr Wohlbefinden sorgen wir mit modernen Klimaanlagen und Ventilatoren für eine angenehme Atmosphäre in unserer Praxis. Unsere hochwertigen Systeme gewährleisten eine optimale Raumtemperatur und frische Luft, sodass Sie sich bei jedem Besuch rundum wohlfühlen können – auch an heißen Tagen. Genießen Sie den Komfort einer klimatisierten und gut durchlüfteten Umgebung, während wir uns um Ihre Gesundheit kümmern!

Recall-Service und Terminerinnerung

Unser intelligenter Recall-Service erinnert Sie zuverlässig per E-Mail an Ihre Vorsorgeuntersuchungen, Professionellen Zahnreinigungen oder anstehende Termine. Um daran teilzunehmen, sprechen Sie uns einfach bei Ihrem nächsten Besuch darauf an.

Sichere Dokumentenbereitstellung - Jederzeit und unkompliziert

Für Ihren Komfort bieten wir Ihnen die Möglichkeit, wichtige Dokumente sicher über unser Online-Portal abzurufen – jederzeit und von überall. Ihre Abrechnungen erhalten Sie digital als PDF und können sie bei Bedarf direkt weiterleiten, z. B. an Ihre Zusatzversicherung oder Beihilfe. Einfach einloggen, Dokumente herunterladen und organisiert bleiben – schnell, sicher und ohne Aufwand.

Flexible Zahlung möglich - Bar, per Karte, Smartphone oder Überweisung

Für Ihre Bequemlichkeit bieten wir Ihnen eine Vielzahl an Zahlungsoptionen. Sie können den Betrag klassisch per Überweisung begleichen oder direkt vor Ort bezahlen. In der Praxis akzeptieren wir Barzahlungen sowie alle gängigen Debit- und Kreditkarten (EC-Karte/Girocard, Visa, Mastercard, American Express, V Pay, Maestro). Auch kontaktloses Bezahlen per Smartphone oder Smartwatch (Apple Pay, Google Pay) ist problemlos möglich. Viele unserer Patienten bevorzugen die sofortige Zahlung in der Praxis – so ist alles schnell erledigt und Sie haben den Kopf frei für Wichtigeres. Wählen Sie einfach, was am besten zu Ihnen passt – wir machen es Ihnen leicht!

So setzen sich die Kosten Ihrer Zahnbehandlung zusammen

Sie fragen sich, wie Ihre Zahnarztrechnung entsteht? Wir erklären Ihnen unsere Abrechnung – absolut transparent, ehrlich und nachvollziehbar.

 

GOZ & BEMA – was steckt dahinter?
Jede Behandlung hat einen gesetzlich festgelegten Wert. Dabei wird grundsätzlich unterschieden:

  • Für gesetzlich Versicherte gilt der BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen) – hier rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab.

  • Für Privatversicherte, Zusatzversicherte oder bei privaten Zusatzleistungen rechnen wir nach der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) ab.
     

Wie entstehen die Kosten? Der Faktor 3,5 einfach erklärt
Jede zahnärztliche Leistung ist einer Punktzahl zugeordnet, die mit einem festgelegten Punktwert multipliziert und dann mit einem bestimmten Faktor gesteigert wird. Viele Patienten erschrecken im ersten Moment, wenn sie auf der Rechnung den „Faktor 3,5“ oder sogar Werte wie 5,0 oder 7,9 sehen. Das Wichtigste vorab:

  • Faktor 3,5 heißt NICHT 3,5-mal so teuer: In der Zahnmedizin liegt der Standard-Faktor für eine durchschnittliche Behandlung bei 2,3 (nicht bei 1,0 wie beim Hausarzt). Faktor 3,5 entspricht rechnerisch im Vergleich zum Standard also nur etwa dem 1,5-fachen.
     

Das Problem: Preise von 1988 vs. Kosten von heute
Selbst dieser Faktor 3,5 reicht heute oft nicht mehr aus. Der Grund dafür ist einfach: Der finanzielle Grundwert für zahnärztliche Leistungen (der GOZ-Punktwert) wurde im Jahr 1988 auf exakt 5,6 Cent festgelegt und seit über 35 Jahren nie wieder erhöht!

  • Zum Vergleich: 1988 kostete eine Breze ca. 20 Cent (0,40 D-Mark) , heute im Jahr 2026 liegen wir oft bei weit über 1,10 Euro.

  • Müsste unser zahnärztlicher Grundwert die reale Inflation (Kosten für Personal, Material, Hightech und Energie) ausgleichen, läge er heute im Jahre 2026 bei rund 31 Cent.

Das führt heute zu der absurden Situation, dass sogar viele Basis-Kassenleistungen nach dem aktuellen BEMA tatsächlich besser vergütet werden als private Leistungen nach der alten GOZ.
 

Was bedeutet eine Honorarvereinbarung?
Weil die Politik den Grundwert seit 1988 eingefroren hat, hat das Bundesgesundheitsministerium offiziell klargestellt: Zahnarztpraxen sollen die enorme Inflation der letzten Jahrzehnte über höhere Steigerungsfaktoren ausgleichen.


Um Ihnen weiterhin eine zeitgemäße, sorgfältige Zahnmedizin (z. B. Behandlungen am OP-Mikroskop) bieten zu können, schließen wir bei bestimmten Leistungen eine Honorarvereinbarung nach § 2 GOZ mit Faktoren über 3,5 (z. B. 5,0 oder 7,9) mit Ihnen ab. Auch die Bayerische Landeszahnärztekammer empfiehlt dieses Vorgehen ausdrücklich, um eine flächendeckende zahnärztliche Versorgung auch künftig zu ermöglichen.

 

Wichtig für Versicherte: Die Kostenfalle bei alten Tarifen
Viele ältere Versicherungstarife oder einfache Zahnzusatzversicherungen schließen diesen offiziellen Inflationsausgleich vertraglich aus, indem sie eine starre Erstattungsgrenze beim 3,5-fachen Satz festlegen. Die Differenz zahlen Sie in diesem Fall selbst. Ob ein solcher Vertrag für Sie heute noch zeitgemäß ist und eine umfassende Absicherung darstellt, entscheiden Sie!

  • Unser Tipp: Prüfen Sie Ihre Police, ob darin steht: „Leistet auch über den Höchstsatz der GOZ hinaus.“ Für einen unabhängigen Tarif-Check empfehlen wir Portale wie die „WaizmannTabelle“.
     

Haben Sie Fragen?

Wir besprechen alle Kosten vor Behandlungsbeginn ehrlich und transparent mit Ihnen. Sprechen Sie uns einfach an!

Ihr Heil- und Kostenplan (e-HKP) - Volle Transparenz vor der Behandlung    

 

Wenn bei Ihnen Zahnersatz (z. B. eine Krone, Brücke oder Prothese) notwendig wird, erstellen wir im Vorfeld einen genauen Heil- und Kostenplan (HKP) für Sie. Dieser Plan enthält:

  • Ihren aktuellen zahnärztlichen Befund

  • Die gemeinsam mit Ihnen geplante Behandlung

  • Eine detaillierte Übersicht der voraussichtlichen Kosten (inklusive Kostenvoranschlag aus dem zahntechnischen Labor)

Das ist neu: Weniger Papierkram durch den e-HKP!
Für gesetzlich Versicherte ist das Antragsverfahren heute modern und digital. Wir senden Ihren Plan als elektronischen Heil- und Kostenplan (e-HKP) direkt und sicher über das Praxisnetzwerk an Ihre Krankenkasse.

  • Sie sparen sich den Weg zur Post: Der klassische "grüne Zettel", den Sie früher selbst einreichen mussten, entfällt!

  • Auch die Angaben aus Ihrem Bonusheft übermitteln wir für den maximalen Zuschuss in der Regel direkt digital mit.

  • Sie erhalten von uns lediglich noch einen leicht verständlichen Ausdruck (die Patienteninformation) für Ihre eigenen Unterlagen, auf dem Sie per Unterschrift der Behandlung zustimmen.

Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?
Ihre Krankenkasse zahlt einen sogenannten befundorientierten Festzuschuss. Das bedeutet: Sie bekommen immer einen festen Euro-Betrag für Ihren Befund – völlig unabhängig davon, für welche Lösung Sie sich entscheiden. Beispiel: Ob Sie die einfache Basisversorgung wählen oder sich für eine hochwertige, ästhetische Alternative entscheiden – der Zuschuss der Kasse bleibt immer gleich hoch. Lediglich Ihr Eigenanteil verändert sich.

 

Was müssen Sie jetzt tun?

  1. Gesetzlich Versicherte (ohne Zusatzversicherung): Sie müssen den Plan nicht mehr selbst zur Kasse schicken. Sobald die Kasse uns die Genehmigung digital übermittelt hat und Sie auf Ihrem Ausdruck unterschrieben haben, können wir starten.

  2. Patienten mit Zahnzusatzversicherung oder Privatpatienten: Achtung! Wenn Sie eine private (Zusatz-)Versicherung haben, erhalten Sie von uns den ausgedruckten Plan. Bitte reichen Sie diesen unbedingt vor Behandlungsbeginn bei Ihrer privaten Versicherung ein, um die genaue Kostenübernahme zu klären.

 

 Zur besseren Verständlichkeit des Heil- und Kostenplans bitte hier klicken.

Ihr Bonusheft : So sichern Sie sich den maximalen Kassen-Zuschuss

 

Gesetzlich versicherte Patienten werden belohnt, wenn sie regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorge gehen. Wer „am Ball bleibt“, erhält von der Krankenkasse bei Kronen, Brücken oder Prothesen deutlich mehr Geld.

 

Wie oft müssen Sie zur Kontrolle?

  • Erwachsene: Es reicht eine dokumentierte Vorsorgeuntersuchung pro Jahr.

  • Kinder und Jugendliche (12 bis 18 Jahre): In dieser wichtigen Phase ist die sogenannte Individualprophylaxe (IP) zweimal jährlich vorgesehen.

So lohnt sich die Vorsorge für Ihren Geldbeutel:
Die Kasse übernimmt grundsätzlich einen festen Zuschuss für die sogenannte Regelversorgung (die einfache Basis-Lösung). Dieser Zuschuss steigt, wenn Sie Ihre regelmäßigen Besuche nachweisen können:

  • Der Basis-Zuschuss (ohne Bonus): Die Kasse zahlt 60 % der festgelegten Basis-Kosten.

  • Mit 5 Jahren lückenlosem Bonus: Der Zuschuss der Krankenkasse steigt auf 70 %.

  • Mit 10 Jahren lückenlosem Bonus: Der Zuschuss erreicht das Maximum von 75 %.

Das digitale Update: So läuft es heute!

Sie kennen wahrscheinlich noch das klassische gelbe Heftchen aus Papier. Das dürfen Sie natürlich als eigene Gedankenstütze gerne weiterführen. Die gute Nachricht ist aber: Der Nachweis läuft heute viel bequemer!

 

Durch das E-Bonusheft (welches auch in die elektronische Patientenakte / ePA integriert wird) und den elektronischen Heil- und Kostenplan (e-HKP) hat sich der Ablauf für Sie stark vereinfacht: Wir als Praxis übermitteln Ihre gesammelten Bonus-Jahre in der Regel bereits direkt digital an Ihre Krankenkasse, wenn wir den Antrag für Ihren Zahnersatz stellen. Das alte "Heftchen mit der Post zur Kasse schicken" entfällt für Sie damit in den allermeisten Fällen komplett!

 

(Tipp: Haben Sie in den letzten 10 Jahren einmal unverschuldet einen Termin verpasst? Sprechen Sie uns an! Der Gesetzgeber hat eine Kulanzregel für besondere Ausnahmefälle eingeführt, sodass der Bonus nicht immer sofort komplett verfällt.)

Die Kassen-Realität  & faire Finanzierung: Ihre Investition in moderne Zahnmedizin
 

Wir möchten absolut ehrlich zu Ihnen sein: Die gesetzliche Krankenversicherung deckt streng nach Gesetz ausschließlich Therapien ab, die im sogenannten BMV-Z (dem Bundesmantelvertrag) geregelt sind. Diese gesetzliche Basisversorgung darf laut Definition lediglich „ausreichend und zweckmäßig“ sein.

 

Warum die gesetzliche Leistung oft nicht mehr ausreicht

Die harte Realität ist, dass diese strengen Kassen-Richtlinien heute oft keine zeitgemäße oder vollumfängliche Zahnmedizin mehr darstellen. Viele Patienten denken, solche Einschränkungen betreffen nur besondere Wünsche wie Implantate. Das ist leider ein Irrtum. Die Lücken im gesetzlichen System betreffen längst die grundlegendsten Behandlungen:

  • Moderne Füllungstherapien: Langlebige, zahnfarbene und gut verträgliche Materialien.

  • Zahnerhalt (Endodontie): Die sichere und hochpräzise Rettung eines stark entzündeten Zahns (z. B. unter dem OP-Mikroskop).

  • Zahnunfälle: Selbst die wissenschaftlich korrekte und bestmögliche Rettung eines Zahns nach einem Unfall wird von der Kasse oft nicht in dem Umfang abgedeckt, wie es die moderne medizinische Forschung verlangt.

Unser Anspruch ist es jedoch nicht, veraltete „Reparaturmedizin“ zu betreiben. Sie haben es verdient, nach dem aktuellen, sicheren Stand der Zeit behandelt zu werden.

 

Wer übernimmt die Kosten für moderne Zahnmedizin?

Private Krankenversicherungen und gute Zusatzversicherungen übernehmen im Gegensatz zur gesetzlichen Kasse genau diese modernen und zeitgemäßen Behandlungsmethoden (auch wenn veraltete Tarife manchmal Probleme beim Ausgleich von gestiegenen Praxiskosten und Faktoren machen). Sind Sie rein gesetzlich versichert, tragen Sie die zusätzlichen Kosten für diese zeitgemäße Zahnmedizin als Eigenanteil.

 

Volle Kostenkontrolle vor Behandlungsbeginn

Bei uns gibt es keine Überraschungen! Bevor überhaupt Kosten entstehen, klären wir Sie ehrlich und transparent über alle anfallenden Investitionen nach der zahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) auf. Sie wissen vor dem ersten Behandlungsschritt ganz genau, womit Sie rechnen müssen.

 

Teilzahlung leicht gemacht: Ihre Gesundheit darf nicht am Geld scheitern

Wir möchten, dass Sie genau die hochwertige Versorgung bekommen, die Sie sich für Ihre Zähne wünschen – ohne Kompromisse. Deshalb bieten wir Ihnen eine unkomplizierte Möglichkeit zur Ratenzahlung an.

 

Dafür arbeiten wir mit einem vertrauensvollen und diskreten Abrechnungspartner zusammen: der Süddeutschen Factoring.

 

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Individuell & Flexibel: Sie können Laufzeiten und Ratenhöhen ganz individuell an Ihr monatliches Budget anpassen. 

  • Professionell & Diskret: Die gesamte finanzielle Abwicklung läuft absolut sicher und vertraulich über unseren Partner.

  • Unbürokratisch: Sprechen Sie uns bei der Besprechung Ihres Heil- und Kostenplans einfach darauf an. Wir helfen Ihnen gerne bei der in die Wege Leitung – diskret und unkompliziert.

Gemeinsam finden wir eine Lösung, die perfekt zu Ihnen passt!

Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung -
Das Upgrade für Ihre Zahngesundheit

 

Wussten Sie, dass Sie sich beim Zahnarzt auch als gesetzlich versicherter Patient jederzeit wie ein Privatpatient behandeln lassen können? Mit dem Modell der sogenannten „Kostenerstattung“ lösen Sie sich von den Einschränkungen der Kassen-Richtlinien und gewinnen die volle Freiheit für eine moderne, zeitgemäße Zahnmedizin – ohne dabei auf das Geld Ihrer Krankenkasse zu verzichten.

 

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Behandlung ohne Kassen-Kompromisse: Sie entscheiden sich für die bestmögliche, moderne Zahnmedizin (z. B. bei Wurzelbehandlungen, langlebigen Füllungen oder vollkeramischen Zahnersatz), die weit über die reine „Zweckmäßigkeit“ der gesetzlichen Kasse hinausgeht.

  • Der Kassen-Zuschuss bleibt: Sie verlieren keine Ansprüche! Ihre Krankenkasse zahlt Ihnen den Betrag aus, den auch die einfache Kassenbehandlung gekostet hätte.

  • Perfekt mit Zusatzversicherung: Wenn Sie eine private Zahnzusatzversicherung haben, schließt diese oft genau die Lücke zwischen dem Kassen-Zuschuss und der hochwertigen Privatbehandlung. So machen Sie Spitzenmedizin für sich absolut erschwinglich!

So einfach und sicher funktioniert es:

Viele Patienten fürchten einen hohen Aufwand oder finanzielle Risiken. Keine Sorge, der Ablauf ist unkompliziert und sicher:

  1. Kurz die Kasse informieren: Sie teilen Ihrer Krankenkasse formlos (oft reicht ein Klick in der App oder ein kurzes Schreiben) mit, dass Sie die Kostenerstattung für den Bereich Zahnmedizin wählen.

  2. Entspannt behandeln lassen: Wir behandeln Sie nun nach der privaten Gebührenordnung (GOZ). Sie legen keine Gesundheitskarte bei uns vor.

  3. Rechnung einreichen – ohne finanzielle Panik: Sie erhalten von uns (bzw. unserem Abrechnungspartner) eine ganz normale Rechnung mit einem Zahlungsziel. Sie müssen bei uns nichts sofort bar bezahlen! Sie reichen die Rechnung in Ruhe bei Ihrer Krankenkasse und (falls vorhanden) Ihrer Zusatzversicherung ein. In der Regel erhalten Sie die Erstattung, bevor oder kurz nachdem Sie die Rechnung an uns überweisen.

Transparenz-Check: Was Sie noch wissen sollten

  • Überschaubarer Zeitraum: Sie binden sich nicht für immer! Die Wahl der Kostenerstattung gilt lediglich für mindestens ein Kalendervierteljahr (Quartal). Danach können Sie jederzeit ins alte System zurückkehren. Sie kann sich auch nur auf einzelne Familienmitglieder beziehen.​

  • Verwaltungsabschlag der Kasse: Da die Krankenkasse die Rechnung manuell prüfen muss, darf sie gesetzlich bis zu 5 % vom Erstattungsbetrag als Verwaltungskosten einbehalten. Der immense Vorteil der deutlich besseren medizinischen Versorgung wiegt diesen kleinen Abschlag aber bei Weitem auf.

Haben Sie Fragen dazu?

Wir erklären Ihnen gerne, ob und wie sich dieses Modell für Ihre individuelle Situation und Ihre Versicherungsverträge lohnt. Sprechen Sie uns einfach an!

Zahnersatz & Steuern - So zahlt das Finanzamt mit

Wussten Sie, dass Sie Zahnersatz steuerlich absetzen können? Wenn Sie Eigenanteile für Zahnersatz, Kronen, Brücken oder Prothesen selbst bezahlen, können diese unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung (§33 EStG) in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden.

 

Wichtig: Übersteigen Ihre Krankheitskosten die sogenannte zumutbare Belastung (abhängig vom Einkommen und Familienstand), wirkt sich das steuermindernd aus. Beispiele dafür sind Zahnarztrechnungen, Zuzahlungen für Medikamente oder medizinische Hilfsmittel.

 

Tipp: Bewahren Sie Zahnarztrechnungen, Verordnungen und Quittungen gut auf – sie gelten als Nachweis für das Finanzamt.

 

Gut zu wissen: Wer regelmäßig zur Vorsorge kommt und sein Bonusheft führt, erhält höhere Zuschüsse der Krankenkasse – so sparen Sie doppelt.

 

Bei Fragen hilft ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein weiter. Mehr Infos finden Sie HIER.

Hausbesuche - zahnmedizinische Betreuung bei Ihnen Zuhause

Für Patienten, denen es aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands schwerfällt, unsere Praxis aufzusuchen, bieten wir Hausbesuche an. 

Diese eignen sich besonders für:

  • Regelmäßige Kontrolluntersuchungen
  • Anpassung und Kontrolle von Prothesen
  • Kleinere zahnärztliche Maßnahmen, die keine spezielle Technik erfordern

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir größere Behandlungen oder Eingriffe, bei denen Röntgenaufnahmen notwendig sind, nicht vor Ort durchführen können.

Unser Team informiert Sie gerne individuell, ob und welche Behandlungsmöglichkeiten bei Ihnen zu Hause möglich sind. Sprechen Sie uns einfach an – wir beraten Sie umfassend und einfühlsam.

Zahnärztlicher Notdienst

Den zahnärztlichen Notdienst gibt es in Bayern an allen Wochenenden, Feier- und Brückentagen rund um die Uhr. HIER finden Sie den heutigen Not- und Bereitschaftsdienst in Ihrer Nähe.

Informationen der Bayerischen Landeszahnärztekammer und der KZBV

Zu den Themen Zahngesundheit, Mundhygiene, zahnärztliche Behandlungen, gesunde Kinderzähne Kostenerstattung in der gesetztlichen Krankenversicherung, Rechnungsstellung, mit Zahnersatz Steuern sparen etc. finden Sie HIER wichtige Informationen der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) und Hier wichtige Informationen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

Kontakt

 

Zahnarztpraxis Dr. Eberl

Sedelfeldberg 31

86316 Friedberg/Stätzling

 

 

Tel.: +49 821 781400+49 821 781400

 

Termine nach Vereinbarung

Mo, Mi 08:00–14:30 | Di, Do 12:30–19:00 | Fr 08:00–12:30

 

Anfahrt und Parkplätze

 

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Zahnarztpraxis Dr. Eberl, Sedelfeldberg 31, 86316 Friedberg ©Copyright 2025 Dr. Monika Eberl und Dr. Philipp Eberl

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