HERZLICH WILLKOMMEN IN IHRER ZAHNARZTPRAXIS IN FRIEDBERG

Unser Service für Sie

Online-Terminvergabe - Bequem und rund um die Uhr

Für Ihre Flexibilität bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Termin jederzeit online zu buchen – ganz bequem über unsere Website. So können Sie Ihren Zahnarzttermin nach Ihrem Zeitplan vereinbaren, ohne lange Wartezeiten am Telefon. Einfach Termin auswählen, Wunschzeit eintragen und den Besuch bei uns im Handumdrehen sichern – ganz ohne Stress!

Kurze Wartezeiten durch optimale Terminplanung

Dank unserer effizienten Terminorganisation und dem Modell einer Bestellpraxis können wir in der Regel kurze Wartezeiten garantieren. Alle Termine werden im Voraus vergeben, sodass Sie zu Ihrer vereinbarten Uhrzeit behandelt werden können. In unserem Wartezimmer sorgen wir mit Zeitschriften, Büchern und einem informativen Patientenbildschirm dafür, dass Sie sich entspannt zurücklehnen können, während Sie auf Ihre Behandlung warten. So wird Ihr Besuch bei uns so angenehm wie möglich!

Für unserer kleinen Patienten - Spielen, Staunen, Entdecken

Damit sich Kinder bei uns wohlfühlen, haben wir in unserer Praxis einen liebevoll gestalteten Spieltisch mit Eisenbahnwelt, an dem kleine Lokführer ihre Runden drehen können. Außerdem gibt es einen Maltisch mit bunten Stiften und Büchern, damit die Wartezeit wie im Flug vergeht. Und nach der Behandlung wartet als kleine Belohnung eine gut gefüllte Schatzkiste – hier darf sich jedes Kind etwas aussuchen. So wird der Zahnarztbesuch zum positiven Erlebnis!

Digitaler Workflow - Schnell und präzise

In unserer Zahnarztpraxis setzen wir auf einen digitalen Workflow – und das bedeutet für Sie: keine unangenehmen Abdruckmassen mehr im Mund. Stattdessen nutzen wir einen kleinen, hochmodernen Intraoralscanner direkt im Behandlungszimmer. In Sekundenschnelle erstellt der Scanner ein präzises 3D-Bild Ihres Gebisses. Sie können das Ergebnis sofort auf einem Bildschirm sehen. So verstehen Sie besser, was wir planen und behandeln.

Eigenes Praxislabor - Qualität direkt vor Ort

Für Ihren hochwertigen Zahnersatz – wie Inlays, Teilkronen, Kronen, Brücken oder Prothesen – haben wir ein eigenes zahntechnisches Labor direkt in unserer Praxis. Das bedeutet für Sie: Ihre Wünsche werden schnell und individuell umgesetzt, ohne lange Wartezeiten. Auch Reparaturen am Zahnersatz erledigen wir zügig vor Ort – so genießen Sie die Sicherheit gesunder und schöner Zähne, ganz unkompliziert!

Recall-Service und Terminerinnerung

Unser intelligenter Recall-Service erinnert Sie zuverlässig per E-Mail an Ihre Vorsorgeuntersuchungen, Professionellen Zahnreinigungen oder anstehende Termine. Um daran teilzunehmen, sprechen Sie uns einfach bei Ihrem nächsten Besuch darauf an.

Sichere Dokumentenbereitstellung - Jederzeit und unkompliziert

Für Ihren Komfort bieten wir Ihnen die Möglichkeit, wichtige Dokumente sicher über unser Online-Portal abzurufen – jederzeit und von überall. Ihre Abrechnungen erhalten Sie digital als PDF und können sie bei Bedarf direkt weiterleiten, z. B. an Ihre Zusatzversicherung oder Beihilfe. Einfach einloggen, Dokumente herunterladen und organisiert bleiben – schnell, sicher und ohne Aufwand.

Flexible Zahlung - Bar, mit EC-Karte oder per Überweisung

Für Ihre Bequemlichkeit bieten wir Ihnen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten: Sie können direkt vor Ort bar oder mit EC-Karte zahlen oder den Betrag per Überweisung begleichen. Viele unserer Patienten bevorzugen die sofortige Zahlung – so ist alles schnell erledigt, und Sie haben den Kopf frei für Wichtigeres. Wählen Sie einfach, was am besten zu Ihnen passt – wir machen es Ihnen leicht!

So setzen sich die Kosten Ihrer Zahnbehandlung zusammen

Sie fragen sich, wie Ihre Zahnarztrechnung entsteht? Wir erklären Ihnen, wie sich die Kosten zusammensetzen – transparent und nachvollziehbar.


GOZ & BEMA – was steckt dahinter?
Jede Behandlung hat einen festgelegten Wert:

  • Für gesetzlich Versicherte gilt der BEMA – hier rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab.
  • Für Privatversicherte, gesetzlich Versicherte in der Kostenerstattung oder bei zusätzlichen Leistungen rechnen wir nach der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) ab.

So entstehen die Kosten:
Jede zahnärztliche Leistung ist einer Punktzahl zugeordnet, die mit einem festgelegten Punktwert multipliziert wird. Wird nach GOZ abgerechnet, besteht die Möglichkeit, den Grundwert der erbrachten Leistung mit einem bestimmten Faktor zu steigern. Leider reicht selbst Faktor 3,5 oft nicht aus, um bei privaten Leistungen ein Honorar zu erzielen, welches mit Kassenleistungen nach dem BEMA vergleichbar ist. Der GOZ-Punktwert ist seit 1988 unverändert, während Kosten für Personal, Material, Technik und Energie stark gestiegen sind. Deshalb sind viele gesetzliche Kassenleistungen heute oft besser vergütet als private Leistungen.

 

Was bedeutet Honorarvereinbarung?
Um Ihnen qualitativ hochwertige Behandlungen weiter anbieten zu können, schließen wir bei bestimmten Leistungen eine Honorarvereinbarung nach § 2 GOZ mit Ihnen. Damit sichern wir den hohen Standard unserer Praxis – fair und transparent. Die Bayerische Landeszahnärztekammer empfiehlt dieses Vorgehen, um Ihnen auch künftig eine flächendeckende zahnärztliche Versorgung zu ermöglichen.

 

Fragen?
Wir besprechen alle Kosten vor Behandlungsbeginn mit Ihnen – sprechen Sie uns einfach an.

Heil- und Kostenplan - Ihre Übersicht vor Beginn der Behandlung                    

Wenn bei Ihnen Zahnersatz notwendig wird (z. B. Krone, Brücke oder Prothese), erstellen wir vorab einen Heil- und Kostenplan (HKP). Dieser Plan enthält:

  • Ihren aktuellen zahnärztlichen Befund
  • Die gemeinsam mit Ihnen geplante Behandlung
  • Eine detaillierte Übersicht über die voraussichtlichen Kosten

Damit Sie genau wissen, welche Kosten auf Sie zukommen, holen wir in der Regel zusätzlich einen Kostenvoranschlag vom zahntechnischen Labor ein.
 

Was übernimmt die Krankenkasse?

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, bestimmt Ihre Krankenkasse auf Basis Ihres Befundes einen festen Zuschuss. Dieser Festzuschuss ist unabhängig davon, für welche Art von Zahnersatz Sie sich entscheiden – er richtet sich ausschließlich nach dem medizinischen Befund.

Beispiel: Ob Sie sich für eine einfache herausnehmbare Prothese oder eine hochwertige festsitzende Alternative entscheiden – der Zuschuss bleibt gleich, nur Ihr Eigenanteil ändert sich.

 

Was müssen Sie tun?

  • Reichen Sie den Heil- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse oder privaten Versicherung ein.
  • Wenn Sie gesetzlich versichert sind, legen Sie bitte auch Ihr Bonusheft dazu, um den maximalen Zuschuss zu erhalten.
  • Nach der Genehmigung durch Ihre Krankenkasse (Zuschussbewilligung) kann die Behandlung starten.

 Zur besseren Verständlichkeit des Heil- und Kostenplans bitte hier klicken.

Ihr Bonusheft - Mehr Zuschuss für Zahnersatz sichern                 

Gesetzlich versicherte Patienten erhalten von ihrer Krankenkasse einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz, wenn sie regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorge gehen. Diese Vorsorge wird im Bonusheft dokumentiert, das Sie kostenlos in jeder Zahnarztpraxis erhalten.

 

Für Erwachsene reicht eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr, Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren müssen zweimal jährlich zur Kontrolle bzw. Individualprophylaxe.

 

So lohnt sich das Bonusheft für Sie:

  • Ohne Bonusheft: Die Krankenkasse übernimmt 60 % der Kosten für Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Prothesen) auf Basis des festgelegten „Regelversorgungsbetrags“.
  • Mit lückenlosem Bonusheft über 5 Jahre: Die Krankenkasse erhöht den Zuschuss auf 70 % der Kosten.
  • Mit lückenlosem Bonusheft über 10 Jahre: Sie erhalten sogar 75 % der Kosten erstattet.

Wichtig: Der höhere Zuschuss gilt nur, wenn das Bonusheft lückenlos geführt ist. Um den Bonus zu erhalten, reichen Sie es zusammen mit dem Heil- und Kostenplan bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein.

Teilzahlung leicht gemacht - Faire Finanzierung für Ihre Zahnbehandlung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung – oft auch als „Kassenzahnmedizin“ bezeichnet.

Für eine moderne, hochwertige Zahnbehandlung mit langlebigen Ergebnissen sind jedoch häufig Materialien, Therapien und Behandlungsschritte notwendig, die nur teilweise oder gar nicht von der Krankenkasse bezahlt werden.

Wenn Sie als gesetzlich Versicherter solche zusätzlichen Leistungen wünschen, tragen Sie die Kosten selbst oder können diese ggf. an Ihre Zahnzusatzversicherung weitergeben. Private Krankenversicherungen übernehmen solche Leistungen in der Regel vollständig oder zu einem großen Teil.

Bevor Kosten entstehen, klären wir Sie selbstverständlich transparent über alle anfallenden Zuzahlungen nach der zahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) auf – noch vor Beginn der Behandlung.

Damit Ihre Zahngesundheit nicht an den Finanzen scheitert, bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur flexiblen Ratenzahlung. Sprechen Sie uns einfach an – wir finden gemeinsam eine Lösung.

Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung -
Mehr Freiheit für Ihre Zahngesundheit

Wussten Sie, dass Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht alle modernen zahnmedizinischen Leistungen abdeckt? Mit dem Modell der Kostenerstattung gewinnen Sie mehr Freiheit bei der Wahl Ihrer Behandlung – und das, ohne auf den GKV-Zuschuss zu verzichten.​

 

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Wahlfreiheit: Sie entscheiden selbst über die für Sie beste Behandlung – z. B. bei Wurzelkanalbehandlungen, Füllungen, Zahnersatz oder kieferorthopädischer Versorgung für Ihre Kinder.​
  • Modernste Zahnmedizin: Profitieren Sie von hochwertigen Materialien, innovativer Technik und individuellen Lösungen, die über die Standardversorgung der GKV hinausgehen.​
  • Kostenkontrolle mit Zusatzversicherung: Eine private Zahnzusatzversicherung kann Ihre Eigenanteile deutlich reduzieren und macht aufwendigere Behandlungen erschwinglich. Viele Tarife bieten zudem höhere Erstattungen oder besondere Leistungen.​
     

So funktioniert die Kostenerstattung:

  • Vorab-Information: Informieren Sie Ihre Krankenkasse vorab über Ihren Wunsch, das Kostenerstattungsverfahren zu nutzen, da dies mindestens für ein Kalendervierteljahr gilt.​
  • Statt Ihre Gesundheitskarte zu stecken, zahlen Sie die Behandlung zunächst privat (nach der Gebührenordnung für Zahnärzte – GOZ).​
  • Sie reichen die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten eine Erstattung – mindestens in Höhe des regulären GKV-Zuschusses.​
  • Der Vorteil: Sie bestimmen frei über Ihre Behandlung, ohne Einschränkungen durch GKV-Standardvorgaben.​
     

Was Sie beachten sollten:

  • Kosten über dem GKV-Zuschuss tragen Sie selbst, wenn keine Zusatzversicherung besteht.​
  • Einige Krankenkassen verlangen eine vorherige Genehmigung oder behalten bis zu 5 % Verwaltungskosten ein.​
  • Die Wahl der Kostenerstattung gilt mindestens für ein Quartal und kann sich auch nur auf einzelne Familienmitglieder beziehen.​

Zahnersatz & Steuern - So zahlt das Finanzamt mit

Wussten Sie, dass Sie Zahnersatz steuerlich absetzen können? Wenn Sie Eigenanteile für Zahnersatz, Kronen, Brücken oder Prothesen selbst bezahlen, können diese unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung (§33 EStG) in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden.

 

Wichtig: Übersteigen Ihre Krankheitskosten die sogenannte zumutbare Belastung (abhängig vom Einkommen und Familienstand), wirkt sich das steuermindernd aus. Beispiele dafür sind Zahnarztrechnungen, Zuzahlungen für Medikamente oder medizinische Hilfsmittel.

 

Tipp: Bewahren Sie Zahnarztrechnungen, Verordnungen und Quittungen gut auf – sie gelten als Nachweis für das Finanzamt.

 

Gut zu wissen: Wer regelmäßig zur Vorsorge kommt und sein Bonusheft führt, erhält höhere Zuschüsse der Krankenkasse – so sparen Sie doppelt.

 

Bei Fragen hilft ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein weiter. Mehr Infos finden Sie HIER.

Hausbesuche - zahnmedizinische Betreuung bei Ihnen Zuhause

Für Patienten, denen es aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands schwerfällt, unsere Praxis aufzusuchen, bieten wir Hausbesuche an. 

Diese eignen sich besonders für:

  • Regelmäßige Kontrolluntersuchungen
  • Anpassung und Kontrolle von Prothesen
  • Kleinere zahnärztliche Maßnahmen, die keine spezielle Technik erfordern

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir größere Behandlungen oder Eingriffe, bei denen Röntgenaufnahmen notwendig sind, nicht vor Ort durchführen können.

Unser Team informiert Sie gerne individuell, ob und welche Behandlungsmöglichkeiten bei Ihnen zu Hause möglich sind. Sprechen Sie uns einfach an – wir beraten Sie umfassend und einfühlsam.

Zahnärztlicher Notdienst

Den zahnärztlichen Notdienst gibt es in Bayern an allen Wochenenden, Feier- und Brückentagen rund um die Uhr. HIER finden Sie den heutigen Not- und Bereitschaftsdienst in Ihrer Nähe.

Informationen der Bayerischen Landeszahnärztekammer und der KZBV

Zu den Themen Zahngesundheit, Mundhygiene, zahnärztliche Behandlungen, gesunde Kinderzähne Kostenerstattung in der gesetztlichen Krankenversicherung, Rechnungsstellung, mit Zahnersatz Steuern sparen etc. finden Sie HIER wichtige Informationen der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) und Hier wichtige Informationen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

Kontakt

 

Zahnarztpraxis Dr. Philipp Eberl & Dr. Monika Eberl

Sedelfeldberg 31

86316 Friedberg/Stätzling

 

 

Tel.: +49 821 781400+49 821 781400

 

Termine nach Vereinbarung

Mo, Mi 08:00–14:30 | Di, Do 12:30–19:00 | Fr 08:00–12:30

 

Anfahrt und Parkplätze

 

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