Recall-Service
Unser Recall-Service erinnert Sie zuverlässig an Ihre Vorsorgeuntersuchungen, Professionellen Zahnreinigungen oder anstehende Termine. Um daran teilzunehmen, sprechen Sie uns einfach bei Ihrem nächsten Besuch darauf an.
Eigenes Praxislabor
Damit wir Ihnen hochwertigen Zahnersatz (Inlays, Teilkronen, Kronen, Brücken, Prothesen) anbieten können, haben wir in unsere Praxis ein eigenes zahntechnisches Labor integriert. Das ist für Sie von Vorteil, denn so können wir Ihre Wünsche schnell und individuell direkt in unserer Praxis umsetzen. Da somit auch eventuell anfallende Reparaturarbeiten am Zahnersatz zügig ausgeführt werden können, genießen Sie ein großes Stück Sicherheit in Bezug auf gesunde und schöne Zähne.
Hausbesuche
Wir bieten Hausbesuche für Patienten an, denen der Weg in die Praxis aufgrund ihres körperlichen Zustandes schwer fällt. Hausbesuche eignen sich insbesondere für die regelmäßige Kontrolluntersuchung, Prothesenanpassungen und ähnliches. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass größere Eingriffe oder Behandlungen die Röntgenbefunde benötigen nicht im häuslichen Umfeld durchgeführt werden können. Unser Team berät Sie gerne, ob und inwieweit eine häuslich ambulante Therapie bei Ihnen möglich ist.
Zahnärztlicher Notdienst
Den zahnärztlichen Notdienst gibt es in Bayern an allen Wochenenden, Feier- und Brückentagen rund um die Uhr. HIER finden Sie den heutigen Not- und Bereitschaftsdienst in Ihrer Nähe.
Ihr Bonusheft
Gesetzlich versicherte Patienten bekommen von ihrer Krankenkasse mehr Zuschüsse für Zahnersatz, wenn sie mindestens einmal jährlich zur zahnärztlichen
Vorsorgeuntersuchung gehen. Bei Jugendlichen von 12 bis 18 Jahren muss die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung bzw. Individualprophylaxe zweimal jährlich nachgewiesen werden. Das Bonusheft gibt
es kostenlos in jeder Praxis. In ihm wird die regelmäßige zahnärztliche Kontrolle dokumentiert. Zuschüsse werden nur bezahlt, wenn das Bonusheft lückenlos geführt ist. Nach 5 Jahren ergibt sich
ein Bonus von 20 Prozent, nach 10 Jahren ein Bonus von 30 Prozent. Um an den Zuschuss zu kommen, reichen Sie Ihr Bonusheft einfach zusammen mit Ihrem Kostenvoranschlag bei Ihrer gesetzlichen Versicherung ein.
Heil- und
Kostenplan
Sobald eine Zahnersatzbehandlung notwendig wird, muss ein Heil- und Kostenplan (HKP) erstellt werden. Darin werden der aktuelle Befund und die mit Ihnen zusammen
geplante Behandlung nach Umfang und Kosten beschrieben. Um die Kosten für Sie so transparent wie möglich zu machen, holen wir in aller Regel auch einen Kostenvoranschlag des zahntechnischen Labors
ein. Bei gesetzlich Versicherten wird weiterhin auf der Grundlage des bei der Untersuchung festgestellten Gesamtbefundes die Höhe des anzusetzenden Festzuschuss der Krankenkasse ermittelt. Die Art
und Weise der durchgeführten Behandlung hat dabei keinerlei Einfluss auf die Höhe der Leistungsansprüche, da die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen befundorientiert sind.
Den HKP reichen Sie bitte vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse, bzw. privaten Versicherung ein. Sind Sie gesetzlich versichert, legen Sie bitte das Bonusheft dazu. Ist der Heil- und Kostenplan von der Krankenkasse bewilligt – und damit Ihr gesetzlich vorgeschriebener Kassenzuschuss – kann die Behandlung beginnen. Zur besseren Verständlichkeit des Heil- und Kostenplans bitte hier klicken.
Teilzahlungsmöglichkeit
Die gesetzliche Krankenversicherung sichert Ihnen eine „ausreichende“, „zweckmäßige“ und „wirtschaftliche“ Versorgung („Kassenzahnmedizin“) zu. Für gute und zeitgemäße Zahnmedizin mit langzeitig hohen Erfolgsquoten sind allerdings moderne Werkstoffe, Therapieansätze und Behandlungsschritte erforderlich, die die gesetzlichen Krankenversicherungen nur zu einem gewissen Teil oder gar nicht übernehmen. Wenn gesetzlich krankenversicherte Patienten diese Maßnahmen wünschen, müssen sie die Kosten dafür selbst tragen oder an ihre Zahnzusatzversicherung weiterreichen. Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die notwendigen Maßnahmen in der Regel ganz oder zu einem sehr großen Teil. Falls für eine Behandlung Zuzahlungen nach den Vorgaben der zahnärztlichen Gebührenordnung anfallen, werden Sie vor Behandlungsbeginn von uns über die zu erwartenden Kosten aufgeklärt. Es ist bei uns möglich eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Sprechen Sie uns einfach an.
Informationen der Bayerischen Landeszahnärztekammer
Zu den Themen Zahngesundheit, Mundhygiene, zahnärztliche Behandlungen, Rechnungsstellung, etcetera finden Sie HIER wichtige Informationen der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK).
Zahnarztpraxis Dr. Eberl
Sedelfeldberg 31
86316 Friedberg/Stätzling
Tel.: +49 821 781400+49 821 781400
Termine nach Vereinbarung
Montag, Mittwoch, Freitag
08.00 - 14.30
Dienstag, Donnerstag
12.30 - 19.00