Viele Patienten erschrecken beim Blick auf ihre Zahnarztrechnung oder eine private Honorarvereinbarung. „Faktor 3,5“ oder sogar Werte wie 5,0 oder 7,9 – das klingt im ersten Moment, als wäre die Behandlung plötzlich um ein Vielfaches teurer als normal. Aber keine Sorge, das ist ein Irrtum, der an einem sehr veralteten Abrechnungssystem liegt. Wir möchten Ihnen hier transparent und ehrlich erklären, wie diese Zahlen zustande kommen.
1. Faktor 3,5 heißt NICHT „3,5-mal so teuer“
In der normalen Medizin (z. B. beim Hausarzt) liegt der Standardwert für eine Behandlung bei 1,0. In der Zahnmedizin hat der Gesetzgeber das System jedoch anders aufgebaut: Hier liegt der Standardwert für eine durchschnittliche Behandlung bereits bei 2,3.
Wenn auf der Rechnung also der Faktor 3,5 steht, verlangen wir nicht das Dreieinhalbfache. Rechnerisch ist es im Vergleich zum zahnärztlichen Standard nur etwa das 1,5-fache. Es sieht auf dem Papier also viel dramatischer aus, als es in der Realität ist. Doch warum reicht selbst dieser Faktor heute oft nicht mehr aus?
2. Das Brezen-Beispiel: Preise wie aus dem Jahr 1988
Ein Blick in die Vergangenheit macht das Problem deutlich: Unser zahnärztlicher Grundwert (der sogenannte Punktwert) stammt aus dem Jahr 1988 und ist seitdem bei
5,6 Cent gesetzlich festzementiert. Dieser Wert wurde seit über 35 Jahren nie wieder erhöht! Vergleichen wir das mit unserem Alltag:
Wäre unser zahnärztlicher Grundwert ganz normal mit der Inflation und den steigenden Kosten für Miete, Strom und Personal gewachsen, müsste er heute – genau wie die Breze – ebenfalls bei rund 31 Cent liegen.
3. Warum bei 3,5 heute nicht mehr Schluss ist (Faktoren 5,0 oder 7,9)
Weil die Politik diesen Grundwert stur bei den 5,6 Cent belässt, hat das Bundesgesundheitsministerium offiziell klargestellt: Zahnarztpraxen sollen die enorme Inflation der letzten Jahrzehnte genau über höhere Steigerungsfaktoren ausgleichen.
Der Faktor 3,5 war 1988 als absolute Obergrenze für Kassenpatienten gedacht. Um eine moderne Behandlung (z.B. mit dem OP-Mikroskop) und die reale Inflation von heute abzubilden, reicht diese alte Grenze schlichtweg nicht mehr aus. Daher sind heute sogenannte abweichende Honorarvereinbarungen mit Faktoren wie 5,0 oder sogar 7,9 völlig normal und notwendig geworden. Das ist vom Gesetzgeber exakt so gewollt!
4. Achtung Kostenfalle: Darauf müssen Sie bei Ihrer Versicherung achten
Um Ihnen in unserer Praxis eine zeitgemäße und sorgfältige Zahnmedizin bieten zu können, müssen wir diese höheren Faktoren also nutzen.
Das Problem: Viele ältere oder einfache Zahnzusatzversicherungen schließen diesen offiziellen Inflationsausgleich vertraglich aus, indem sie eine starre Erstattungsgrenze beim 3,5-fachen Satz festlegen. Die Differenz zahlen Sie in diesem Fall selbst. Ob ein solcher Vertrag für Sie heute noch zeitgemäß ist und eine echte Absicherung darstellt, entscheiden ganz allein Sie.
Unser Fazit und Tipp für Sie
Wenn wir heute Faktoren weit über 3,5 ansetzen, ist das kein Luxus-Aufschlag. Es ist der einzige Weg, das veraltete System auszugleichen und die echten Kosten für
faire Mitarbeitergehälter und moderne Technik zu decken.
Wir klären Sie vor jeder Behandlung immer absolut transparent über alle Kosten auf – mit Herz und Verstand!
Zahnarztpraxis Dr. Philipp Eberl & Dr. Monika Eberl
Sedelfeldberg 31
86316 Friedberg/Stätzling
Tel.: +49 821 781400+49 821 781400
Mo, Mi 08:00–14:30 | Di, Do 12:30–19:00 | Fr 08:00–12:30
|
|
|
|